Fliegen lernen bei den Althofdrachen

Weitere Fotos vom Fliegen lernen in einer Diashow gibt's hier
Szenen einer Schulung im Videoclip (avi) gibt es hier Film abspielen

Willkommen bei der "Flugschule Althofdrachen".
Entsprechend Pkt. 2 der Vereinssatzung verfolgt unsere vereinseigene Flugschule den Zweck der Förderung der Aus- und Weiterbildung des Drachenflugsports.

Wissenwertes  
Mindesalter: 14 Jahre
Kosten:  
Schnupperkurs zwischen 50,- und 75,- €

Kosten sind abhängig von der Anzahl der Teilnehmer
Der Schnupperkurs findet an 2 Tagen (meist Samstag, Sonntag) statt
Geschult wird mit maximal 3 Drachen gleichzeitig.
Die Ausrüstung stellt die Flugschule.
Grundkurs 250,- €

maximale Teilnehmerzahl: 8 Pers.
Die Ausrüstung wird von der Flugschule gestellt.

Vergünstigungen:
Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Vergünstigungen:

  • Sie zahlen keine Aufnahmegebühr
  • Schüler und Studenten können 100,- € der Grundkursgebühr durch 10 zusätzliche Arbeitsstunden ersetzen
Offene Fragen / Anmeldung
Offene Fragen beantwortet unser Fluglehrer Jürgen Pollak.
Anmeldungen zur Flugschule bitte ebenfalls über dieses Formular Anfrage an unseren Fluglehrer

Grundkurs
Der Beginn einer Laufbahn als Drachen-Pilot/in ist der Grundkurs. Die ersten zwei Tage dieses Kurses können zum Ausprobieren als Schnupperkurs gebucht werden.
Man lernt zunächst bei Laufübungen mit dem Drachen am Boden umzugehen und zu kontrollieren. Im Laufe der Übungen wird der Startpunkt immer weiter hangauf verlegt, bis die erreichte Laufgeschwindigkeit hoch genug ist und der Drachen abhebt - man verliert zum ersten Mal den Boden unter den Füßen. Dies ist für viele Schüler ein unvergessliches Erlebnis.

Mit steigender Starthöhe nimmt auch die Flughöhe über Grund während der Flüge zu. Auf dem Übungsprogramm stehen Startvorbereitung, Starttechnik, Geradeausflug, Schnellflug, Langsamflug, Kurvenflug und Landung. Mit fortschreitender Übung wird von hängender Pilotenposition auf die liegende Position umgestellt.

Mindestens 50 Flüge müssen unter Anleitung eines Fluglehrers durchgeführt werden. Begleitend werden im Theorieunterricht Grundlagen aus Luftrecht, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen vermittelt.

Im Ausbildungsbuch wird die erfolgreiche praktische und theoretische Grundausbildung (früher Lernausweis) bestätigt. Die Ausrüstung wird vollständig von der Flugschule und den Althofdrachen gestellt.

Beschränkter Luftfahrerschein - A-Schein -
Jetzt hat man die Voraussetzungen um mit der Ausbildung zum beschränkten Luft-fahrerschein (früher A-Schein) zu beginnen. Nun macht es Sinn, sich um eine eigene Ausrüstung zu kümmern. Vorteil: Man lernt und übt auf dem gleichen Drachen und mit dem gleichen Gurtzeug, mit dem man später auch selbständig fliegt. Manche Flugschulen bieten aber auch für diesen Ausbildungsschritt eine Leihausrüstung an.
Im Praxisteil sind mindestens 30 Flüge mit mehr als 100 m Höhendifferenz zwischen Start und Landung durchzuführen, davon wenigstens 10 Flüge mit maximal 300 m und 10 Gebirgsflüge mit mindestens 400 m Höhendifferenz. Je nach Gelände ist ein Fluglehrer am Start und ein zweiter Fluglehrer am Landeplatz anwesend.

Bei den ersten Flügen hat der Flugschüler ständigen Funkkontakt zum Fluglehrer. Mit steigender Erfahrung werden die Kommandos des Lehrers immer seltener, bis der Flugschüler letztendlich selbständig die Flüge und Landungen sicher durchführt. Der Zugang zu den ersten Höhenflügen kann über einen (oder mehrere) Passagierflug mit Fluglehrer erleichtert werden.

Auf dem Übungsprogramm zum beschränkten Luftfahrerschein stehen Starttechnik, Seitenwindstart, Schnell-, Langsam- und Kurvenflug, Kehre, Vollkreis, Achter, Lande-einteilung, Landung, Hang- und Thermikfliegen.

Im Theorieunterricht sind mindestens 20 Unterrichtsstunden in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen (gleiche Fächer wie in der Grundschulung) zur Vertiefung vorgesehen.

Abschließend erhält man nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung den begehrten beschränkten Luftfahrerschein ausgehändigt. Viele Piloten fliegen mit diesem Schein - er berechtigt zum weitgehend freien Fliegen in Deutschland und Österreich. Für Flüge im Ausland kann man sich die sogenannte IPPI-Card, eine Art internationaler Flugschein, ausstellen lassen.

Einen Teil der Flüge zum beschränkten Luftfahrerschein kann im Winden-Schleppstart gemacht werden. Damit fallen Anfahrtszeiten in geeignete Höhenfluggelände weg und man hat nach erfolgreicher Prüfung auch gleichzeitig die Winden- und Schleppstart-berechtigung.

Eine weitere alternative Startart mit vorhandenem beschränkten Luftfahrerschein ist der UL-Schleppstart. Nach entsprechender Zusatzausbildung kann sich der/die Pilot/in von einem Ultraleicht-Flugzeug in die Höhe schleppen lassen - bis zu 1000 m über Grund!

Unbeschränkter Luftfahrerschein - B-Schein -
Zum wirklich freien Fliegen, so weit man will, ist der unbeschränkte Luftfahrerschein (früher B-Schein) nötig. Diesen erhält man frühestens 12 Monate nach Erteilung des beschränkten Luftfahrerscheines, nach weiterem 20-stündigem Unterricht in den Fächern Luftrecht, Navigation und Meteorologie, dem Nachweis vom mindestens 10 Flügen mit mehr als 30 min. Flugdauer und erfolgreicher theoretischer als auch praktischer Prüfung.


Anmeldung
Wer sich für ein Schnupperwochenende oder einen Grundkurs interessiert, sollte sich unverbindlich anmelden. Wenn genug Interessenten vorhanden sind, werden Termine für die Drachenausbildung vereinbart.
Hier geht's zur Anmeldung

Weitere Informationen rund um das Drachenfliegen gibt es beim Deutschen Hängegleiter Verband, DHV eV.